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1. Februar 2013
Schnee, Regen, Sturm, Temperaturschwankungen – Erkältungswetter. „Wer jetzt Medikamente nimmt, muss beim Autofahren aufpassen“, warnt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. „Denn die Einnahme von Medikamenten kann die Fahrtüchtigkeit ganz erheblich beeinträchtigen Das gilt übrigens nicht nur für verschreibungspflichtige Medikamente.“
Kritisch kann es besonders dann werden, wenn verschiedene Arzneien gleichzeitig eingenommen werden. Dann kann es zu Wechselwirkungen kommen oder die Wirkung wird noch erhöht. Das kann dann erheblichen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben. Kommt es dann unter diesem Medikamenteneinfluss zu einem Unfall, kann es für den Betroffenen teuer werden. Auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. „Der Gesetzgeber sanktioniert Fahruntüchtigkeit wegen eingenommener Medikamente ähnlich wie das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Rechtsprechung geht im Falle des Fahrens unter Einfluss von Medikamenten mitunter von grober Fahrlässigkeit aus“, erklärt Rechtsanwalt Fritzsch. Die Konsequenzen können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe sein.
In solchen Fällen sollten Betroffenen unbedingt rechtlichen Rat einholen. Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
In Kategorie: Alkohol-/Drogenfahrt