10. Mai 2012

Handy am Steuer: auch Reflexe können teuer werden

Entscheidungsrelevante Normen: §§ 23 Abs. 1a, 49 Abs. 1 StVO

Das OLG Köln hat einen Autofahrer zu einer Geldbuße verurteilt, welcher, nachdem er einen Anruf erhielt, das Handy in die Hand nahm und den Anruf lediglich reflexartig durch Drücken einer Taste zurückgewiesen hatte.

Was bedeutet das?

Grundsätzlich sollte man das Handy während der Fahrt erst gar nicht in die Hand nehmen. Wem das Handy während der Fahrt herunterfällt, darf es wohl aufheben. Wer hingegen eine Taste betätigt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

(OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2011, Az.: III-1 RBS 39/12)

In Kategorie: Handy am Steuer