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14. Februar 2013
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Auch im Straßenverkehr. „Um einem Einsatzfahrzeug, Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen, Platz zu machen, kann es durchaus ,gerechtfertigt‘ sein, über eine rote Ampel zu fahren“, erklärt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.
In solch einem Fall treffen praktisch zwei Verkehrsregeln aufeinander: Die Pflicht einem Einsatzfahrzeug den nötigen Platz zu schaffen und das Verbot über eine rote Ampel zu fahren. „Dann ist der Rotlichtverstoß quasi das kleinere Übel“, so der Jurist.
Dennoch kann es natürlich passieren, dass der Verkehrsteilnehmer bei dem Ausweichmanöver geblitzt wird. „Gegen den Bußgeldbescheid sollte dann unbedingt Einspruch eingelegt werden. Denn der Rotlichtverstoß diente nur dazu, den Einsatzweg zu räumen“, erklärt Rechtsanwalt Fritzsch.
Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
In Kategorie: Rotlichtverstoß