9. April 2012

Fahreignungsregister – Das neue Punktesystem in Flensburg

Es ist soweit – das alte Punktesystem in Flensburg hat scheinbar ausgedient. Voraussichtlich 2013/2014 soll es durch ein neues ersetzt werden, welches dann den Titel „Fahreignungsregister“ trägt (statt vorher „Verkehrszentralregister“).

Das Punktesystem des Verkehrszentralregisters galt schon immer als viel zu kompliziert und damit letztlich undurchsichtig für die Autofahrer. Erklärtes Ziel des neuen Punktesystems ist eine Vereinfachung, um somit mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu erreichen. Ob das endgültige System genauso umgesetzt wird, ist noch nicht sicher. Bislang ist das Ganze noch in einem frühen Stadium. Es bleibt abzuwarten, was, voraussichtlich 2013, tatsächlich beschlossen wird. Wir haben die Einzelheiten des Vorhabens für Sie im Überblick.

Weniger Punkte – insgesamt strenger

Das neue Punktesystem sieht nur noch acht Punkte vor, statt bislang 18 Punkte, bis es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Das klingt zunächst hart, jedoch werden auch weniger Punkte verteilt als vorher. In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass es nach dem neuen System häufiger als vorher zum Entzug der Fahrerlaubnis, wegen eines vollen Punktekontos kommt. Der Anstieg wird derzeit auf ca. 10% geschätzt.

Zukünftig wird es Punkte in Flensburg nur noch für Delikte geben, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Verfehlungen wie beispielsweise das Befahren einer Umweltzone  ohne entsprechende Plakette  oder das Fahren ohne Nummernschild, werden nicht mehr mit Punkten sondern nur noch mit Bußgeldern geahndet.

Für schwere Verkehrssünden, welche nach dem alten Punktesystem mit einem bis drei Punkten zu Buche schlugen, gibt’s zukünftig nur noch einen Punkt. Hierzu zählen beispielsweise das Handy am Steuer oder der einfache Rotlichtverstoß.

Für sehr schwere Verstöße, welche nach altem System mit vier bis sieben Punkten bestraft wurden, sollen im neuen Flensburger Register jeweils zwei Punkte fällig werden.

Punkte, welche im alten System bereits gesammelt worden sind, sollen in das neue System übertragen werden, wobei vorher natürlich eine Umrechnung auf die neue Punkteverteilung stattfinden muss.

Die Möglichkeit, Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar abzubauen, soll gänzlich entfallen. Punkte sollen nicht mehr in Seminaren „abgesessen“ werden können, so der Bundesverkehrsminister.

Punkte-Tacho

Die acht möglichen Punkte sollen auf einem symbolischen „Punkte-Tacho“ vermerkt werden, welcher in drei Abschnitte unterteilt ist.

Bei einem bis drei Punkten befindet sich der Betroffene (noch) im grünen Bereich. Auf dieser Stufe erhält er im Fahreignungsregister eine „Vormerkung“.

Bei vier und fünf Punkten liegt der gelbe Bereich.Beim Erreichen des gelben Bereichs erhält der Betroffene aus Flensburg per Post eine „Ermahnung“ zugestellt.

Sechs oder sieben Punkte sind roter Bereich. Ab jetzt wird es wirklich eng für die Fahrerlaubnis. Der Betroffene erhält von der Behörde eine „Verwarnung“ und muss zudem an einer Nachschulung teilnehmen.

Bei acht Punkten schließlich wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen.

Verschärfung der Verjährung

Die Verjährungsfristen sollen deutlich angehoben werden. Schwere Verstöße (für die es also einen Punkt gibt) sollen nach zweieinhalb Jahren verjähren, sehr schwere Verstöße (für die es zwei Punkte gibt) nach fünf Jahren.  Verkehrsstraftaten, wie etwa eine Trunkenheitsfahrt, eine Unfallflucht oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sollen erst nach zehn Jahren verjähren.

Kleiner Trost für künftige Verkehrssünder – die Verstöße sollen einzeln verjähren, d.h. ein neuer Verstoß verlängert die Eintragungsdauer im Register nicht mehr, wie dies beim (noch) aktuellen System der Fall ist.

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In Kategorie: Abstandsverstoß, Alkohol-/Drogenfahrt, Geschwindigkeitsverstoß, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, Verkehrsstrafrecht