21. Februar 2013

Keine Brille auf? – Fahren ohne erforderliche Sehhilfe

In manchem Führerschein findet sich der Eintrag: „Zum Führen eines Fahrzeuges ist eine Sehhilfe erforderlich.“. Wer ohne Brille oder Kontaktlinsen fährt muss sich auf ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg einstellen, denn das Fahren ohne geeignete Sehhilfe wird als „Fahren ohne Führerschein“ bewertet. Roland Fritzsch, Verkehrsrechtsexperte von Blitzerblog.de aus Hannover weist auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: „Im Schadenfall kann es passieren, dass die Versicherung für entstehende Schäden nicht aufkommt!“ Daher der Tipp des Rechtsanwaltes: „Immer mit Sehhilfe fahren und bestenfalls immer eine Ersatzbrille im Handschuhfach bereit halten!“  Nach einer Verkehrskontrolle wird die Polizei kurzsichtigen Autofahrern übrigens die Weiterfahrt ohne Sehhilfe untersagen – im dümmsten Fall geht die Fahrt also mit dem Taxi weiter.

In Kategorie: Ihr Führerschein