21. Februar 2013

Unfall mit parkendem Auto

„Wer in einem stehenden  Auto sitzt, kann nicht für Unfälle haften, an denen sein Fahrzeug beteiligt ist!“ – Dies gilt umso mehr, wenn es sich um typische Unfälle beim Parken handelt.  Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden (AZ: 13 S 122/12), dass Fahrzeughalter, die bei Parkunfällen nicht aktiv beteiligt sind, auch nicht zu Schadensersatz herangezogen werden können.

Folgendes war passiert: Zwei Autofahrer parkten mit ihren Fahrzeugen aus einander gegenüberliegenden Parkplätzen aus, die spätere Klägerin rückwärts, der spätere Beklagte vorwärts. Das Amtsgericht entschied auf Kostenteilung, da beide offensichtlich gleichermaßen am Unfall beteiligt waren. Die Klägerin argumentierte allerdings, dass sie sich nicht bewegt hätte, und somit den Zusammenstoß nicht verursacht hätte.

Vor dem Landgericht kam der Fall erneut zur Sprache und offenbarte die Schwierigkeiten:  Die Klägerin muss sich nicht am entstandenen Schaden beteiligen da der andere Fahrer den Unfall durch einen Verstoß gegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme verursacht habe. Die Klägerin hatte im Augenblick des Zusammenstoßes gestanden, der Beklagte hätte dies erkennen und ebenfalls anhalten müssen, dies gebiete die gegenseitige Rücksichtnahme.

Auf Parkplätzen sei stets mit ausparkenden und rückwärts fahrenden Fahrzeugen zu rechnen. Der Autofahrer müsse daher so vorsichtig fahren, dass er jederzeit anhalten könne. Dies habe er jedoch nicht getan. Der sich bewegende Unfallgegner habe in diesem Fall die Schuld, unabhängig davon, ob er vor- oder rückwärts ausparkt. Der Unfall wäre ohne seine Bewegung nicht passiert.

Für Rechtsanwalt Fritzsch von www.blitzerblog.de zeigt das Urteil einmal mehr, wie problematisch gerade einfache Sachverhalte sein können, und dass es durchaus sinnvoll ist, die nächst höhere Instanz anzurufen, wenn die Begründung der Entscheidung rechtlich nicht nachvollziehbar erscheint. Im aktuellen Fall kam das Berufungsgericht zu einer völlig anderen Sichtweise als das Amtsgericht: „Im Zweifelsfall müsse man sich verständigen – wer aber weiterfährt, trägt die volle Verantwortung für den Unfall.“

 

 

In Kategorie: Verkehrsunfall