1. Februar 2013

Vorsicht Schlagloch – Wer zahlt den Schaden?

Der Frost setzt den Straßen zu. Die Folge sind häufig Schlaglöcher. Wer zahlt aber, wenn es durch ein Schlagloch zu Beschädigungen am eigenen Wagen oder sogar zu einem Unfall kommt? „Klagen gegen den Bund, Länder oder Gemeinden sind schwierig, aber nicht aussichtslos, wenn diese ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind“, sagt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Verkehrssicherungspflicht bedeutet bei schlechten Straßenverhältnissen in erster Linie, dass der Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Warnschilder oder Tempolimits darauf hingewiesen werden müssen. Dann muss der Autofahrer die gebotene Sorgfalt an den Tag legen, um Schäden zu vermeiden.

Fehlen aber entsprechende Hinweise, kann der Staat durchaus zur Kasse gebeten werden.  So kann ein einzelnes Schlagloch auf einer an sich gut befahrbaren Straße durchaus den Anspruch auf Schadensersatz begründen. „Wichtig ist es dann allerdings, den Schaden und das Schlagloch auch umgehend zu dokumentieren“, rät Rechtsanwalt Lüdecke.

Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

 

In Kategorie: Verkehrsunfall