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MPU

 

Überblick

Die MPU, also die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (im Volksmund zuweilen auch als „Idiotentest“ bezeichnet) dient der Begutachtung, ob eine bestimmte Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist (sog. Fahreignung). Die rechtliche Grundlage für die behördliche Anordnung einer MPU liefert § 2 Abs. 8 StVG.

Die Prüfung der Fahreignung im Rahmen der MPU wird anhand der körperlichen und geistigen Eignung der betroffenen Person sowie verschiedenen Persönlichkeitsmerkmalen vorgenommen. Sie soll dazu dienen, eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr abzugeben. Hat er aus seinen Fehlern gelernt? Hat er sein Verhalten oder seine Einstellung positiv verändert? Steht zu befürchten, dass er erneut in alte Verhaltensmuster, bzw. in das rechtswidrige Verhalten zurückfällt, aufgrund dessen die MPU angeordnet worden ist?

In der Praxis finden sich drei Hauptfälle, in denen sich KFZ-Fahrer regelmäßig mit der Anordnung einer MPU konfrontiert sehen:

1. MPU-Alkohol

Diese MPU wird in der Regel angeordnet, wenn ein Fahrzeug geführt worden ist, obwohl beim Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr vorlag oder, wenn die betreffende Person bereits wiederholt unter Alkoholeinfluss am Steuer auffällig geworden ist.

2. MPU-Drogen

Zu dieser MPU kommt es, wenn ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen geführt worden ist oder, wenn die Fahrerlaubnisbehörde über Hinweise verfügt, dass der Fahrzeugführer außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen hat.

3. MPU-Punkte

Hierzu kommt es, wenn der Kraftfahrer 18 oder mehr Punkte in Flensburg angesammelt hat. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen und frühestens nach sechs Monaten wieder erteilt. Zusätzlich muss er eine bestandene MPU vorweisen können.

Vorbereitung auf eine MPU

Jedem, der sich schon einmal mit dem Thema MPU befasst hat oder befassen musste, wird aufgefallen sein, dass allgemein von einer sehr hohen Durchfallquote berichtet wird. Dies ist leider keine bloße Panikmache. Tatsächlich fallen etwa die Hälfte der Personen, für welche eine MPU angeordnet worden ist, beim ersten Mal durch. Dies liegt zumeist an einem Fehlverhalten des Betroffenen im psychologischen Teil der MPU (mehr dazu weiter unten).

Um das Durchfallrisiko zu verringern, sollte man dich auf die MPU entsprechend vorbereiten. Es gibt eine ganze Reihe von Anbietern, Kursen und Programmen, welche betroffene Personen auf eine MPU vorbereiten. Zwar sind solche Kurse in der Regel mit Kosten für die Teilnahme verbunden. Dennoch kann es sich lohnen, diese Kosten zu investieren, da die MPU ebenfalls mit Kosten verbunden ist, welche im Falle des Durchfallens in der Untersuchung verloren sind. Hinzu kommen die Kosten der nächsten MPU und die Wartezeit bis zu deren Termin.

Ablauf einer MPU

Eine MPU besteht aus den folgenden drei Teilen:

1. Leistungsdiagnose

Dies lässt sich am besten als eine Art Reaktionstest beschreiben. An einem Computeraufbau wird dabei die körperliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen ermittelt, dessen Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrations- sowie Koordinationsfähigkeit. So müssen etwa beim Erscheinen verschiedener Anzeigen auf dem Monitor oder Töne im Kopfhörer schnellstmöglich entsprechende Knöpfe drücken oder mit den Füssen treten.

2. medizinische Untersuchung

In der verkehrsmedizinischen Untersuchung wird der Betroffene auf für die Teilnahme am Straßenverkehr relevante Erkrankungen untersucht. Hierzu zählt vor allem die Untersuchung darauf, ob sich beim Betroffenen Hinweise auf fortgesetzten Konsum von Alkohol (z.B. Blutuntersuchung zur Ermittlung der Leberwerte) oder Drogen (Urin- oder Haaranalysen) feststellen lassen.

3. verkehrspsychologische Begutachtung

Dieser Teil der MPU ist der mit Abstand gewichtigste Teil. Meist entscheidet dieser Teil darüber, ob die MPU letztlich bestanden wird oder nicht. Der/die Psychologe/in will in diesem Teil herausfinden, ob sich das Verhalten der zu begutachtenden Person positiv verändert hat, insbesondere, ob er sein früheres Fehlverhalten erkannt hat und dieses mittlerweile reflektieren kann. Welche Lehren und Konsequenzen er daraus gezogen hat, welche Veränderungen er in seinem Verhalten vorgenommen hat und natürlich warum dies nunmehr alles so sein soll, wie er es schildert.

Häufig werden in diesem Teil von den Probanden Fehler gemacht, die zum Durchfallen in der MPU führen. Berichtet beispielsweise ein Alkoholsünder davon, er sei sonst nie betrunken Auto gefahren, sondern nur ausnahmsweise bei der Fahrt, bei welcher er erwischt worden war. Solch eine Aussage, führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichtbestehen der MPU, da eine solche Fallgestaltung äußerst unwahrscheinlich ist. Der Psychologe wird sich schwer tun damit, ihnen diesbezüglich Glauben zu schenken. Viel eher wird er davon ausgehen, dass der Betroffene bewusst die Unwahrheit berichtet, um sich in ein vermeintlich besseres Licht zu rücken. Der Psychologe wird daher davon ausgehen, dass der Betroffene sein Fehlverhalten nicht korrekt reflektieren kann und daher weiterhin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Hierin liegt ein gewisser Kritikpunkt der MPU. Angenommen der Geschehensablauf wäre tatsächlich wie oben geschildert gewesen und es handelte sich wirklich um einen einmaligen Ausrutscher des Betroffenen, so wäre er eigentlich gezwungen, die Unwahrheit zu sagen, um die MPU nicht bereits an dieser Stelle scheitern zu lassen.

Um eigenes Fehlverhalten, insbesondere im psychologischen Teil der MPU zu vermeiden, empfiehlt es sich, wie oben bereits erwähnt, vor der MPU an einem Kurs zur MPU-Beratung teilzunehmen. Auch wir als Anwälte können Ihnen bereits wertvolle Hinweise zum empfohlenen Verhalten in einer MPU mitteilen. Gern beraten wir Sie bei Interesse diesbezüglich.

Verkehrspsychologische Beratung

Von einer MPU zu unterscheiden ist die verkehrspsychologische Beratung nach § 4 Abs. 9 StVG. Diese ist eine freiwillige Maßnahme, welche zum Abbau von Punkten vorgenommen werden kann.

Insbesondere für Autofahrer, welche bereits mehr als 14 Punkte in Flensburg angesammelt haben, bietet sich die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung an. Sie ist die letztmögliche Maßnahme, welche gegen den bei 18 Punkten drohenden Entzug der Fahrerlaubnis unternommen werden kann.

Mit der verkehrspsychologischen Beratung können zwei Punkte abgebaut werden. Um teilnehmen zu können, muss der Betroffene bereits ein Aufbauseminar absolviert haben und 14 bis 17 Punkte auf dem Konto haben.

Die Beratung erfolgt durch einen amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater, als persönliches  Gespräch, in mehreren Sitzungen. Wenn der Berater dies für notwendig hält, kann eine Fahrprobe hinzukommen. Ziel der Beratung ist es, das Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr zu analysieren. Auf diesem Wege sollen mögliche Verhaltensmängel festgestellt und Wege zu deren Beseitigung  aufgezeigt werden. Eine Abschlussprüfung gibt es nicht. Bereits die Teilnahme an allen Sitzungen genügt. Im Anschluss erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.