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21. Februar 2013
Wer sich und seine Fahrkünste filmt oder aufnehmen lässt und seine tollen „Stunts“ bei Youtube hoch lädt, muss damit rechnen, in Visier der Behörden zu geraten. Im Landkreis Tuttlingen hatte sich z.B. ein 23-jähriger Raser von seinem Bruder vom Beifahrersitz aus dabei filmen lassen, wie er mehrere deutliche Verkehrsverstöße beging. Die Polizei sah den Clip, erkannte den Fahrer und formulierte eine Anzeige. In Belgien raste ein später identifizierbarer Motorradfahrer mit Kamera „on board“ und stolzen 293 durch einen 120 km/h-Bereich. Auch hier behandelte die Polizei das Verhalten des Fahrers als Straßenverkehrsgefährdung und formulierte eine entsprechende Anzeige. Rechtsanwalt Fritzsch von www.blitzerblog.de: „Solche drastischen Manöver mit teils erheblich überhöhter Geschwindigkeit können über die Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit hinausgehen.
Unter Umständen kann sogar der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt sein!“. Ob mittels eines solchen Videos der Nachweis einer Ordnungswidrigkeit oder eines Straftatbestandes geführt werden kann, ist jedoch eher fraglich.
In Kategorie: Geschwindigkeitsverstoß