21. Februar 2013

Verjährungsfrist – 3 Monate nach dem „Blitz“

Wer geblitzt wurde, der darf die Zeit bis zum Bußgeldbescheid genießen – denn die Hoffnung bleibt ja bis zum Schluss. Roland Fritzsch, Verkehrsrechtexperte von www.blitzerblog.de muss immer wieder Fragen nach möglichen Fristen beantworten, die zwischen Verstoß und Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen liegen darf.

Ganz klare Sache: „Drei Monate und noch mal 14 Tage für den Postweg!“ Ist innerhalb dieser Zeit nichts gekommen, so kann der Vorgang abgehakt werden. Allerdings sollte man darauf achten, so empfiehlt der Hannoveraner Rechtsanwalt, dass jede behördliche Aktion diese Frist wieder um 3 Monate verlängert. Von einer endgültigen Verjährung von begangenen Ordnungswidrigkeiten kann also erst dann geredet werden, wenn man definitiv etwas über drei Monate nichts von Gemeinde, Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört hat. Auch ein eigenes tätig werden, z.B. ein schriftliches Nachfragen, verlängert die Frist um weitere drei Monate.

In Kategorie: Geschwindigkeitsverstoß