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27. April 2014
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13, in einem Fall von Handynutzung am Steuer gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von einem Monat bestätigt. Zwar ist es nach dem Bußgeldkatalog regelmäßig nicht vorgesehen, beim Telefonieren am Steuer ein Fahrverbot erhalten zu können. In diesem Fall war der Betroffene jedoch bereits zuvor mehrmals telefonierend am Steuer auffällig geworden. Lesen mehr zu dieser Entscheidung in unserem Hauptbeitrag zur Entscheidung des OLG Hamm.
In Kategorie: Handy am Steuer