Geschwindigkeitsverstoß

Das Auto ist nach wie vor des Deutschen liebstes Kind. Die Leidenschaft fürs Auto und das Fahren führt mitunter dazu, dass Verkehrsregeln zur Nebensächlichkeit werden. Es verwundert daher wenig, dass es bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um einen der am häufigsten vorkommenden Verkehrsverstöße handelt. Doch Vorsicht, das kann unangenehm und vor allem teuer werden.

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema umfassend.

Mit unserer anwaltlichen Ersteinschätzung stehen wir Ihnen bei Geschwindigkeitsverstößen kostenfrei zur Verfügung. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.

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Einzelheiten zum Vorwurf

Schnell gerät man in eine der zahlreichen Radarfallen und/oder wird geblitzt. In diesem Fall drohen bereits bei relativ geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen Bußgelder, zumindest jedoch Verwarngelder. Im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kann sogar ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten drohen. Zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung werden von den Behörden stationäre, als auch mobile Messverfahren eingesetzt, wobei es jeweils eine ganze Fülle von unterschiedlichen Geräten und Techniken gibt.

Welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung haben kann, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Bußgeldkatalog (BKatV) geregelt. Dabei ist zunächst maßgeblich zu unterscheiden, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung strenger sanktioniert, als eine vergleichbare Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Wenn Sie sich die Frage stellen, welche Sanktion Ihnen bei einer konkret vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung droht, können Sie gerne unseren aktuellen Bußgeldrechner verwenden oder uns telefonisch unter unseren gebührenfreien Anwaltshotline kontaktieren und wir werden Sie umfassend in einem kostenlosen Erstgespräch aufklären.

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem PKW innerhalb einer geschlossenen Ortschaft müssen Sie aktuell regelmäßig mit den nachfolgenden Sanktionen rechnen:

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h verbleibt es bei einer Geldbuße.
  • Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h werden Punkte in Flensburg eingetragen und ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h droht neben der Verhängung einer Geldbuße und dem Eintrag von Punkten in Flensburg bereits ein Fahrverbot.

Ferner ist für die Bemessung der Höhe der Geldbuße noch zu differenzieren, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein soll. Im Falle einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung fällt die Geldbuße stets höher aus. Erfreulicher Weise können die Gerichte den Nachweis einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zumeist kaum führen, insbesondere dann nicht, wenn Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht haben.

Chancen und Möglichkeiten der Verteidigung

Nun hört man häufig, dass sich gegen eine solche Messung ohnehin nichts machen ließe, schließlich handele es sich um moderne technische Geräte. Richtig daran ist, dass es sich um technische Geräte handelt. Der Schluss, der daraus häufig gezogen wird, ist hingegen so falsch, wie einige der Messungen selbst. Technische Geräte sind nicht frei von Fehlern. Hinzu kommt der Unsicherheitsfaktor Mensch, d.h. Fehler aufgrund einer falschen Bedienung, Einstellung oder Wartung des Gerätes usw. Die dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde liegende Messung lässt sich anhand von technischen Sachverständigengutachten auf ihre Richtigkeit überprüfen. Ergeben sich daraus Anhaltspunkte, dass die Messung fehlerhaft verlaufen ist oder diese nicht den Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren genügt, kann gegen den Betroffenen kein Bußgeld verhängt werden. Oftmals lässt sich auf diesem Wege bereits eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Es ist daher zu empfehlen sich in einem Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Nur über einen Rechtsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Aus dem Akteninhalt lassen sich ggfs. erste Anhaltspunkte entnehmen, die Zweifel an der Richtigkeit der Messung aufkommen lassen, möglicherweise ist Ihre Angelegenheit ja auch schon verjährt. Zudem ist die Ermittlungsakte mit den darin befindlichen Messdaten und Protokollen unerlässlich, um eine gutachterliche Überprüfung der Messung einleiten zu können. Ohne diese Unterlagen kann der Gutachter nichts prüfen.