Rotlichtverstoß

Nicht wenige Autofahrer haben bereits mit einem Rotlichtverstoß „Bekanntschaft“ gemacht. Dies ist unangenehm, weil verhältnismäßig hohe Bußgelder drohen und zumeist auch ein Fahrverbot.

Bei Rot geblitzt worden? Wir helfen!

Gern beraten wir Sie vorab zu Ihren Chancen und Möglichkeiten, wenn Sie eines Rotlichtverstoßes bezichtigt werden oder dies in Zukunft befürchten. Unsere anwaltliche Ersteinschätzung bei Rotlichtverstößen ist kostenlos! Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.

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Einzelheiten zum Vorwurf

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine Ampel überfahren wird, obwohl sie bereits „Rot“ angezeigt hat. Aus rechtlicher Sicht ist zwischen dem „einfachen Rotlichtverstoß“ und dem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ zu unterscheiden. Der einfache Rotlichtverstoß liegt bereits bei jedwedem Überfahren einer roten Ampel vor. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits länger als eine Sekunde „Rot“ gezeigt hat.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß drohen bereits drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 90,00 Euro. Der qualifizierte Rotlichtverstoß setzt im wahrsten Sinne des Wortes „noch einen drauf“. Statt drei werden gleich vier Punkte fällig, das Bußgeld erhöht sich auf 200,00 Euro und es kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Verschiedene, oftmals auch unbeabsichtigte Situationen können zu einem Rotlichtverstoß führen. Teilweise beruhen solche Verstöße auf einer Unachtsamkeit des Fahrers, teilweise wird auch die Dauer der „Gelb-Phase“ zu optimistisch eingeschätzt und davon ausgegangen, es noch bei „Gelb“ über die Ampel schaffen zu können. In anderen Fällen jedoch kann auch eine ungünstige Sonnenstellung dazu führen, dass die von der Ampel gezeigte Farbe vom Fahrer nicht oder falsch erkannt wird. In wieder anderen Fällen sieht sich der betroffene Autofahrer völlig schuldlos einem vermeintlichen Rotlichtverstoß ausgesetzt. Dies beispielsweise dann, wenn das Ampel-Blitzgerät auslöst, obwohl tatsächlich kein Rotlichtverstoß vorliegt, wie es etwa aufgrund eines Defektes des Gerätes oder durch eine kurzfristige Störung erfolgen kann.

Chancen und Möglichkeiten der Verteidigung

Aufgrund der oben geschilderten erheblichen Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes stellt sich für den betroffenen Fahrer natürlich immer die Frage, ob und wie er sich gegen den Vorwurf oder einen bereits ergangenen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen kann.

Rotlichtverstöße werden in aller Regel durch fest installierte Messgeräte festgestellt und aufgezeichnet – letztlich also durch technische Instrumente. Dass Technik nicht immer fehlerfrei funktioniert ist allgemein bekannt. Demzufolge sind auch die Messgeräte für Rotlichtverstöße weit davon entfernt, stets fehlerfrei zu funktionieren. Bereits der kleinste Fehler der Messung oder Messgerätes kann dazu führen, dass der vermeintliche Rotlichtverstoß nicht geahndet werden, bzw. ein bereits ergangener Bußgeldbescheid durch Widerspruch zu Fall gebracht werden kann.

Dies stellt lediglich einen ersten Überblick über die Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen Rotlichtverstoß dar. Es gibt noch eine Reihe weiterer Aspekte (z.B. Aufbau der Messanlage oder Durchführung der eigentlichen Messung), deren komplette Darstellung den Rahmen dieses Textes sprengen würde. Die bestmögliche Verteidigung lässt sich erst am konkreten, individuellen Fall erarbeiten. Hierfür ist insbesondere die Einsicht in die vollständigen Bußgeldakte unerlässlich, welche nur durch einen Anwalt beantragt werden kann.

Aus unserer täglichen anwaltlichen Praxis sind uns bereits viele der möglichen Fehlerquellen bei Rotlichtverstößen bekannt. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, welche mit den Geräten und sämtlichen Fehlerquellen bestens verstraut sind. Sollten auch in Ihrem Fall Fehler des Messverfahrens vorliegen, so werden wir diese ausfindig machen.