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12. März 2013
Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Bei Autos und Motorrädern ist dies in der Regel alle zwei Jahre der Fall. Wer die Frist für die nächste Hauptuntersuchung überschreitet, muss mit der Verhängung von Bußgeldern rechnen. Die Höhe hängt dabei von der Dauer ab.
Bei Autos und Motorrädern gelten folgende Fristen und Bußgelder:
• bis zu 2 Monaten: keine Sanktion
• 2 bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld
• 4 bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld
• mehr als 8 Monate: 40 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
Gleiches gilt auch für die Abgasuntersuchung (AU), die inzwischen Bestandteil der Hauptuntersuchung ist. Fahrverbote werden wegen Überschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung nicht verhängt.
Seit dem 1. Juli 2012 entfällt die Rückdatierung bei der HU. Das heißt: Die neue Plakette ist von dem Tag der HU an zwei Jahre gültig.
Auch wenn sich die Rechtsfolgen der Fristüberschreitung überschaubar sind, sollte man nicht ohne gültige TÜV-Plakette unterwegs sein: Denn im Falle eines Unfalls wird die Versicherung zwar den Schaden begleichen, allerdings wird sie auch prüfen, ob sie den Fahrzeughalter in Regress nehmen kann.
In Kategorie: Verkehrsstrafrecht