21. Februar 2013

Mit Unfall etwas teurer – Nur 10 Euro für einen Blindflug mit vereisten Scheiben

Ein eigentlich nur lässig bestraftes Vergehen ist das winterliche Herumfahren per Navigation durch kleine eisfreie Gucklöcher: Wer sich als „Laternen-Parker“ in diesen Tagen morgens keine kalten Finger holen möchte und mit einem kleinen Sehschlitz vorliebnimmt, der riskiert laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro, etwas teurer wird es, wenn aufgrund der Sichtbehinderungen ein Unfall verursacht wird – hier legt der Bußgeldkatalog noch mal 35 Euro drauf.

Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zieht der lässige Umgang mit dem Durchblick an kalten Tagen nicht nach sich. Roland Fritzsch, Verkehrsrechtsexperte bei www.blitzerblog.de: „Das ist auch so ein typischer Fall, wo der deutsche Bußgeldkatalog nicht wirklich logisch aufgestellt ist: Für einen solchen Beinahe-Blindflug zahlt der Verkehrssünder nicht mehr als für feine Überschreitung der Höchstparkdauer!“

In Kategorie: Punkte in Flensburg, Verkehrsunfall