4. Februar 2013

Alkoholtestgerät in Frankreich vorerst keine Pflicht

Das Mitführen eines Alkoholtestgeräts in Kraftfahrzeugen  ist in Frankreich vorerst keine Pflicht mehr. Nachdem diese Regelung erst im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, wurde sie jetzt von der französischen Regierung wieder ausgesetzt. Das meldet der ACE Auto Club.

„Wie sich diese Kehrtwende auf Autofahrer auswirkt, gegen die bereits ein Verwarnungsgeld wegen des fehlenden Alkoholtestgeräts ausgesprochen wurde, bleibt abzuwarten“, sagt Rechtanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. „Wir empfehlen, den Betrag  nur unter Vorbehalt zu zahlen und Rechtsmittel einzulegen“, so der Jurist.

Da auch im EU-Ausland zum Teil andere Verkehrsregeln und andere Sanktionen bei Verstößen gelten als in Deutschland, sei es bei Problemen mit den ausländischen Behörden immer ratsam einen Anwalt hinzuziehen, der sich auch das Verkehrsrecht im Ausland spezialisiert hat.

 

In Kategorie: Verkehrsrecht Ausland