20. Dezember 2012

Unfall im Ausland – Nichts ohne Anwalt regeln

Viele Bundesbürger machen sich jetzt wieder mit dem Auto auf den Weg in den Skiurlaub. Gerne geht es auch ins benachbarte Ausland. „Dabei ist zu beachten, dass im Ausland meist andere Verkehrsregeln als in Deutschland gelten.“, sagt Rechtanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Tempolimits, Winterreifenpflicht und einiges mehr ist im Ausland anders geregelt als im deutschen Verkehrsrecht. Auch die Strafen gegen Verkehrsverstöße können teilweise drastisch ausfallen. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe.

Kritisch wird es besonders, wenn man im Ausland auch noch in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. „Ganz unabhängig von der Schuldfrage sollte man sich in einem solchen Fall rechtlichen Beistand von einem Anwalt sichern. Denn bei einem Unfall gibt es neben einer möglichen sprachlichen Barriere auch noch eine ganze Reihe weiterer Dinge zu beachten“, sagt Verkehrsrechtsexperte Lüdecke. „Nur ein versierter Anwalt kann dafür sorgen, die Rechte durchzusetzen.“

Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte ist mit solchen Fällen bestens vertraut.

In Kategorie: Verkehrsrecht Ausland