13. Dezember 2012

Führerschein mit Verfallsdatum

Auch im Januar 2013 haben sich Verkehrsteilnehmer auf „immer wieder mal was Neues“ einzustellen. Wir haben Ihnen mal die beiden wichtigsten Neuerungen im Verkehrsrecht 2013 aufgelistet.

Neue Führerscheine sind ab dem 19. Januar 2013 grundsätzlich auf 15 Jahre in der Gültigkeit beschränkt. Heißt: Wer sich nicht um eine Verlängerung kümmert, der ist nach 15 Jahren nicht mehr im Besitz eines gültigen Führerscheins. In der Vergangenheit erteile Dokumente bleiben bis spätestens 2033 gültig. Nach Ablauf der Fristen muss der Führerschein neu beantragt werden.

Eine weitere Änderung kann für Parksünder auf Dauer teuer werden: Das Überschreiten der Parkdauer kann im neuen Jahr mit 5 Euro mehr als zuvor geahndet werden.

Nicht unbedingt verkehrsrechtlich relevant aber trotzdem gut zu wissen: Nach Auskunft des ADAC werden zahlreiche Umweltzonen in 2013 deutlich verschärft. In Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden erstmals Umweltzonen eingeführt.

Klare Worte zum Thema „Bin ich ein Fahrrad?“: E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und 250 Watt sind auch dann als Fahrrad einzuordnen, wenn Sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.

In Kategorie: Ihr Führerschein