29. Januar 2013

Verkehrsgerichtstag: Tempomessungen nur an sinnvollen Stellen durchführen

Der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat angeregt, die Akzeptanz in der Bevölkerung für Geschwindigkeitsmessungen zu erhöhen. Der Vorschlag: Blitzer und Radarfallen sollen nur an Stellen eingesetzt werden, an dem sie der Sicherheit, dem Lärmschutz und dem Schutz vor Luftverschmutzung dienen. Derzeit würden die Tempomessungen häufig als „Abzocke“ wahrgenommen.

Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass Tempomessungen häufig falsch und damit auch angreifbar seien, ergänzt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte, die sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.  „Das kann z.B. daran liegen, dass die Geräte technisch nicht mehr einwandfrei sind oder falsch bedient werden“, so der Jurist.

Rechtsanwalt Lüdecke begrüßt den Vorschlag des Verkehrsgerichtstags, dass Anwälte und Sachverständige alle nötigen Informationen erhalten und die Geräte checken können sollen. „Das erleichtert eine effiziente Verteidigung.  Gleichzeitig lässt sich auf diese Weise auch die Akzeptanz für Tempomessungen erhöhen. Es muss aber gewährleistet sein, dass auch tatsächlich ein Verstoß gegen ein Tempolimit vorliegt.“

 

In Kategorie: Geschwindigkeitsverstoß