14. Dezember 2012

Weihnachtsmarkt: Ein Glühwein zu viel und der Führerschein ist wegen

Kaum haben die Weihnachtsmärkte geöffnet, ist die Versuchung groß, sich trotz Alkohols ans Steuer setzen. Schnell nach Feierabend noch ein Gläschen Glühwein mit den Kollegen trinken oder einen wärmenden Punsch nach dem Einkaufsbummel. „Schnell werden aus dem einen Glühwein auch zwei oder drei. Und dann darf man nicht mehr Auto fahren. Das kann gefährlich und teuer werden“, warnt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte in Hannover.

Wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Polizei hat in vielen Städten und Landkreisen gerade zur Vorweihnachtszeit verstärkte Verkehrskontrollen angekündigt. Wer dem Glühwein nicht widerstehen kann, sollte also lieber mit dem Taxi nach Hause fahren. Wer sich dennoch ans Steuer setzt und erwischt wird, muss mit einem empfindlichen Bußgeld, Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug rechnen. „Bei Alkohol am Steuer kann auch schnell eine Straftat vorliegen“, so Roland Fritzsch, Experte in Sachen Verkehrsrecht. Eine anwaltliche Beratung kann nach einer Trunkenheitsfahrt die drohenden Konsequenzen erheblich abmildern.

Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier: www.blitzerblog.de

In Kategorie: Alkohol-/Drogenfahrt